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Akademische Grade II
Master/ Magister
- international anerkannter Abschluss
- Voraussetzung: Bachelorgrad
- Absolvieren eines zwei- bis viersemestrigen Studiums
- Bestehen diverser Prüfungen und Anfertigen einer Masterarbeit
Doktor
- Vorraussetzung: abgeschlossenes universitäres Studium mit mindestens
achtsemestriger Regelstudienzeit oder Master/Magister
- in Ausnahmefällen auch mit Fachhochschulabschluss möglich
- Promotion bestehend aus Dissertation (schriftliche wissenschaftliche Arbeit)
und Rigorosum (mündliche Verteidigung, kann auch erlassen werden)
- Habilitation: Erweiterung des Doktorgrades um den Zusatz "habil."
(=habilitatus) durch Anfertigen
einer Habilitationsschrift oder gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen
- Doctor honoris causa: von Hochschulen, die den Doktorgrad verleihen dürfen,
verliehener Ehrendoktor
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