Absolvieren eines zwei- bis viersemestrigen Studiums
Bestehen diverser Prüfungen und Anfertigen einer Masterarbeit
Doktor
Vorraussetzung: abgeschlossenes universitäres Studium mit mindestens
achtsemestriger Regelstudienzeit oder Master/Magister
in Ausnahmefällen auch mit Fachhochschulabschluss möglich
Promotion bestehend aus Dissertation (schriftliche wissenschaftliche Arbeit)
und Rigorosum (mündliche Verteidigung, kann auch erlassen werden)
Habilitation: Erweiterung des Doktorgrades um den Zusatz "habil."
(=habilitatus) durch Anfertigen
einer Habilitationsschrift oder gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen
Doctor honoris causa: von Hochschulen, die den Doktorgrad verleihen dürfen,
verliehener Ehrendoktor